Seitenbereiche

Energiekosten: Fahrten zur Arbeit mit dem Betriebs-Pkw

Steuernews-TV Februar 2023

Energiekosten: Fahrten zur Arbeit mit dem Betriebs-Pkw

Zur pauschalen 1-%-Regelung für die private Nutzung eines Betriebs-Pkw kommt eine Pauschalbewertung hinzu. Wann eine Einzelbewertung möglich ist und wie es mit einem unterjährigen Wechsel von der Pauschalbewertung zur Einzelbewertung aussieht, erfahren Sie wie immer hier bei uns in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Fahrten zur Arbeit mit dem Betriebs-Pkw

Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem unentgeltlich überlassenen Betriebs-Pkw muss der Arbeitgeber 0,03 % des Listenpreises des Pkw für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen. Diese Pauschalbewertung kommt zur pauschalen Einprozentregelung für die private Nutzung des Pkw hinzu. Der Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr.

Erklärt der Arbeitnehmer schriftlich, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat, kann alternativ auch eine Einzelbewertung erfolgen. Diese lohnt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte an weniger als 180 Tagen im Jahr aufsucht.

Einen unterjährigen Wechsel von der Pauschalbewertung zur Einzelbewertung erkannte die Finanzverwaltung bislang nicht an. Das änderte sich mit dem BMF-Schreiben vom 3.3.2022. Der Arbeitnehmer kann auch für alle ihm überlassenen betrieblichen Pkw im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das gesamte Kalenderjahr zur Einzelbewertung wechseln.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.