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Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Steuernews-TV Juli 2020

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Von der Corona-Krise sind so gut wie alle Branchen betroffen. Die Finanzbehörden wollen daher insbesondere Unternehmern und Freiberuflern bei Liquiditätsproblemen durch Steuerstundungen und weitere Maßnahmen helfen. Alles Wesentliche zu Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen und Nachprüfungen sehen Sie in Steuernews-TV.

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Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Von der Corona-Krise sind so gut wie alle Branchen betroffen. Die Finanzbehörden wollen daher Unternehmern und Freiberuflern bei Liquiditätsproblemen helfen.

Wie sieht diese Hilfe unter anderem aus?

  • Die Finanzbehörden gewähren Unternehmern, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen sind, Steuerstundungen bis zum 31.12.2020. Dies gilt für Steuerforderungen, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits fällig sind oder fällig werden.
  • Steuerpflichtige können außerdem fällige Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Antrag herabsetzen oder je nach Einzelsituation ganz aussetzen lassen. Dies gilt zunächst für bis zum 31.12.2020 fällige Steuervorauszahlungen.
  • Zudem dürfen die Finanzbehörden Anträge auf Steuerstundungen sowie auf Herabsetzung oder Aufhebung von Steuervorauszahlungen nicht deshalb ablehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Somit sind Antragsteller nicht gefordert, ihre finanziellen Schäden zu quantifizieren.
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