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Mindestlohn steigt auf 9,50 € – auch für Minijobber

Steuernews-TV Mai 2021

Mindestlohn steigt auf 9,50 € – auch für Minijobber

Das Mindestlohngesetz regelt seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung von der Mindestlohnkommission festgesetzt. Was ist bei Minijobbern zu beachten? Die wichtigsten Regelungen erfahren Sie jetzt in unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Mindestlohn steigt auf 9,50 € – auch für Minijobber

Das Mindestlohngesetz regelt seit 2015 den gesetzlichen Mindestlohn pro Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung von der Mindestlohnkommission festgesetzt. Für 2021 gilt Folgendes:

  • Der gesetzliche Mindestlohn wurde ab dem 1.1.2021 auf 9,50 € pro Zeitstunde angehoben.
  • Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bzw. 174 Arbeitsstunden pro Monat (€ 9,50 Mindestlohn x 174 Arbeitsstunden = € 1.653,00) ergibt das einen Brutto-Monatslohn von mindestens 1.653,00 €.
  • Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Für die Einhaltung der 450-Euro-Grenze muss die Arbeitszeit gegebenenfalls ab 2021 reduziert werden. Möglich wären danach (€ 9,50 Mindestlohn x 47,37 Stunden = € 450,00) maximal 47,37 Stunden im Monat.
  • Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit unbedingt im Arbeitsvertrag dokumentiert sein, ansonsten gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre dann die 450-Euro-Grenze überschritten.
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