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Autohäuser

Sie sind Eigentümer eines Autohauses oder betreiben eine Werkstätte? Dann benötigen Sie besondere, speziell auf Ihre Branche ausgerichtete Beratung!

Als Experte für Autohäuser und Werkstätten unterstützen wir

  • Betreiber von Werkstätten und Serviceunternehmen
  • Verkäufer von Neuwagen
  • Verkäufer von Teilen und Zubehör
  • Verkäufer von Gebrauchtwagen

Wir kennen und berücksichtigen alle steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten sowie Probleme und Potenziale dieses Bereichs. Mit unseren spezifischen Fachkenntnissen wissen wir um wichtige Aspekte wie Abgrenzungen von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, der Berücksichtigung von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. im Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge), der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen und vieles mehr.

Mit unserem Know-how und unserer jahrelangen Erfahrung stehen wir unseren Mandanten unter anderem in folgenden Fachgebieten zur Seite

  • Unterstützung bei der Existenzgründung und bei Förderanträgen
  • Lohnbuchhaltung
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuererklärungen
  • Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Unterstützung in allen Umsatzsteuerfragen vor allem bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen von Fahrzeugen, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Agenturumsätzen und Garantiezusagen oder Garantieverlängerungen.
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