Seitenbereiche

Einlagerung von Samenzellen

https://www.wiesmaier-kollegen.de/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_%C3%A4rzte/
Illustration

Umsatzsteuer

Die Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung stellt eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar. Dies gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster auch dann, wenn die Lagerung nicht von jenem Unternehmen durchgeführt wird, das die Fruchtbarkeitsbehandlung vornimmt, sondern von einem anderen Unternehmer (Urteil vom 6.2.2020, 5 K 158/17 U).

Kein „Social Freezing“

Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit ist, dass die Maßnahmen wegen einer organisch bedingten Sterilität durchgeführt werden. Das gesamte Verfahren muss also einem therapeutischen Zweck dienen. In Fällen des „Social Freezing“ ist die Einlagerung hingegen umsatzsteuerpflichtig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az BFH V R 10/20).

Stand: 27. August 2020

Bild: anamejia18 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Themen. In unserer Kanzlei in Weilheim bieten wir kompetente Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin. Wir freuen uns auf Sie!

Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.